Versandanmeldung (T1 / T2)

Transitabfertigung


T1 Versandschein kurzgefasst:

Waren, die von außerhalb der EU kommen oder noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt bzw. verzollt wurden, dürfen nicht frei gehandelt werden. Hier haben Sie mit einem Transit T1 Dokument eine gute Lösung.

T2 Versandschein kurzgefasst:

Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU, die durch den EFTA Staaten oder Nicht-EU Länder führen, wird ein T2 Dokument erstellt.

Auch bei der Ausfuhr in ein EFTA-Land muss die Ware von einer Ausfuhr und einem T2-Dokument  unterstützt werden. Damit können Sie nachweisen, dass es sich bei den Gütern um Waren aus der Europäischen Union handelt. Auf diese Weise kann die Sendung im Bestimmungsland deklariert werden.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns via E-Mail: transit@fast-cs.com