Zollanmeldungen


Unser Leistungsangebot auf einen Blick:

Erstellung Ausfuhrbegleitdokumenten | ABD
• Erstellung Versandanmeldungen | Transit T1 / T2
• Einfuhrverzollung CH
• Ausfuhrverzollung CH
• EU-Verzollungen
• EU-Einfuhrverzollungen
• Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 / A.TR)

 


Dokumente und Ihre kurze Erklärung auf einen Blick:

  • T1-Dokument

Ein T1-Dokument ist erforderlich, wenn (noch) nicht deklarierte Waren — die nicht in EU hergestellt wurden und sich physisch in der EU befinden — in ein anderes Lager befördert werden sollen.

  • T2-Dokument

Ein T2-Dokument ist für die Beförderung von Zwischenstaaten erforderlich. Dieses Versanddokument wird für Sendungen innerhalb der EU in oder durch EFTA-Länder und das Vereinigte Königreich benutzt.

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Innerhalb der EU sind mehrere Freihandelsabkommen in Kraft. Diese führen in der Regel zu einer Senkung oder Befreiung von den Einfuhrzöllen für die gegenseitige Einfuhr von Originalwaren. Als Nachweis stellen wir Ihnen eine EUR.1-Bescheinigung aus.

  • Ursprungszeugnis (Certificate of Origin / CvO)

Das Ursprungszeugnis gibt Auskunft über die Herkunft des Produktes. In einigen Ländern ist dieses Dokument aufgrund bestimmter Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich, um Nachweise vorlegen zu können.

  • A.TR. Dokument

Ein ATR-Zertifikat ist ein Zolldokument, das im Handel zwischen EU-Ländern und der Türkei verwendet zeigt den Ursprung der Waren. Wenn diese aus aus der EU oder Türkei stammen, können Sie die meisten Waren ohne Einfuhrzölle einführen.

  • Ausfuhrbegleitdokument (AE / ABD)

Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr und ersetzt die Ausfuhranmeldung. Es ist notwendig, wenn Waren in Nicht-EU-Länder exportiert werden oder die Ware einen Wert von über 1.000,- Euro oder ein Gewicht von über 1.000 kg hat.